Die Datenschutz-Grundvorordnung ist auch für die Industrie und das produzierende Gewerbe von großer Bedeutung.
Die Industrie und das produzierende Gewerbe bilden einen zentralen Wirtschaftssektor. In diesem Sektor gibt es zahlreiche Verfahren und Arbeitsabläufe, bei denen eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt.
Auch wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf den ersten Blick nicht derart sensibel wie beispielsweise im Kinder- und Jugendschutz erscheinen, gilt es dennoch, besonders aufmerksam, professionell und fachkundig ein datenkonformes Sicherheitssystem zu implementieren.
Verantwortliche im Industrieunternehmen und das produzierende Gewerbe können den Datenschutz in ihrem Unternehmen nicht länger als Nischenthema betrachten, dass an einzelne Verantwortliche delegiert werden kann. Dies trifft in besonderem Maße auf den HR-Bereich.
Die Vernetzung von Maschinen, Arbeitskräften und Produktionsstätten mit Informationstechnologien in der Industrie stellt eine weitere Herausforderung dar. Hier müssen auch die „scheinbar“ maschinellen Prozesse dahingehend geprüft werden, ob ein Personenbezug entsteht bzw. ob eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt.
Beispielsweise ist bei Maschinendaten, durch Standortdaten oder Kennnummern, ein direkter Bezug zu einer Person und dessen Arbeitsweise möglich. Ein solcher Bezug muss in das Verarbeitungsverzeichnis eingetragen werden.
Hinweis:
Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.