Das Verarbeitungsverzeichnis ist die Kurzform für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union verwendet wird. Dieses Verzeichnis ist im Wesentlichen das Gleiche wie das frühere Verfahrensverzeichnis.
Dokumentations- und Rechenschaftspflicht
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stehen alle Unternehmen und insbesondere ihre Verantwortlichen in der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht. Das Verarbeitungsverzeichnis oder Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist ein elementarer Bestandteil der für Unternehmen verpflichtenden Dokumentation im Datenschutz und ein unabdingbarer Bestandteil des Datenschutz Management Systems.
Zentrales Dokument oder eine Aufzeichnung
Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein zentrales Dokument oder eine Aufzeichnung, in der eine Organisation alle Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten auflistet, die sie durchführt. Es dient dazu, einen Überblick darüber zu geben, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht, welche Datenkategorien betroffen sind, wer Zugriff auf die Daten hat, ob die Daten an Dritte weitergegeben werden und welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Daten zu schützen.
Übereinstimmung mit den Datenschutzprinzipien
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der DS-GVO, da es Transparenz und Rechenschaftspflicht fördert. Es ermöglicht den Datenschutzbehörden, die Datenverarbeitungsaktivitäten einer Organisation zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie mit den Datenschutzprinzipien der DS-GVO übereinstimmen. Darüber hinaus hilft es der Organisation selbst, den Umgang mit personenbezogenen Daten intern zu organisieren und Risiken zu identifizieren, um angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.