Die Cybersicherheitsbehörde (BSI) hält es für möglich das russische Unternehmen gegen deren Willen gezwungen werden, Systeme außerhalb (und innerhalb) Russland anzugreifen.
Nach der BSI-Kritisverordnung §7 warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Zwar bezieht sich der §7 der Cybersicherheitsbehörde auf dem Sektor Finanz- und Versicherungswesen, grundsätzliche aber können alle Behörden, Unternehmen und private Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware Kaspersky von einem Angriff getroffen werden.
Das BSI empfiehlt daher, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.
Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – 15. März 2022