Informationen zum EU-US-Datenschutzabkommen
Informationen zum EU-US-Datenschutzabkommen Unternehmen, die zukünftig Daten aus der EU an US-Unternehmen übertragen wollen, müssen vorab prüfen, ob der Empfänger der personenbezogenen Daten eine entsprechende Zertifizierung vorweisen kann. Der Verantwortlicher muss mindesten jährlich prüfen, ob die Zertifizierung noch vorliegt. Wenn man sich diesen Angemessenheitsbeschluss mal näher ansieht und mit vorhergehenden Beschlüssen vergleicht, fällt auf das dieser nicht generell für ein gesamtes Gebiet, wie z.B. den USA, getroffen würde. In diesem besonderen Fall ist der Angemessenheitsbeschluss nur dann gültig, wenn ein in den USA ansässiges Unternehmen sich selbst zertifiziert hat und dieses vorweisen kann. Dabei reicht es nicht aus, dass das Unternehmen dieses nur mal ebenso auf Ihre Unternehmenswebsite erklären kann, laut dem Datenschutzabkommen / Angemessenheitsbeschluss muss das Unternehmen zwingend gelistet...
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