Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG
Warum braucht der Arbeitgeber eigentlich die Geburtsurkunden der Kinder? Viele Arbeitgeber verlangen wegen das PUEG von Ihren Mitarbeitern die Abgabe der Geburtsurkunden deren Kinder. Oftmals auch wenn diese bereits vorliegen, sowie die von den bereits volljährigen Kindern. Begründet wird dieses mit einer durch die Behörden aufgelegter Beweisführung bei Prüfungen. Vor allem durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand sorgt die Pflegereform für große finanzielle und bürokratische Belastungen bei Arbeitgebern. Dabei ist es fraglich, ob dieser Aufwand überhaupt vom Gesetzgeber gefordert wird, unbedingt notwendig ist und ob es nach den Datenschutzgesetzen zulässig ist. Was dürfen Arbeitgeber für die Behörden speichern? Arbeitgeber dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur Mitarbeiterdaten speichern und verarbeiten, die zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören vor allem die Stammdaten...
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