Sind öffentliche Daten immer frei nutzbar?

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Einsicht in das Grundbuch kann jeder erhalten, der ein berechtigtes Interesse hat. (DS-GVO Art. 6 Abs. 1 lit. f) Möglicherweise wird sich das der Bauträger im folgenden Fall gedacht haben. Ein Vermessungsingenieur hat von seiner Befugnis zur Einsichtnahme in das elektronische Grundbuch im automatisierten Abrufverfahren Gebrauch gemacht und Grundstückseigentümer ohne deren Kenntnis identifiziert und die entsprechenden Informationen an einen Bauträger weitergegeben. Der Bauträger unterbreitete die Grundstückseigentümer ein Angebot für deren Grundstücke, ohne dabei über die Herkunft der Daten (DS-GVO Art. 14) zu informieren. Auf Nachfrage beim Bauträger zur Herkunft der Daten nach DS-GVO Art. 15 wurde von Seiten des Bauträgers nicht reagiert. So kam es wie es kommen musste. Nach einer Beschwerde beim Landesbeauftragten wurde eine Ermittlung durchgeführt.  Der Sachverhalt...

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Haftung des Geschäftsführers bei fehlendem DS-GVO-Management

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Sorgfaltspflicht eines Geschäftsführers Mit einer Entscheidung (Az. 12 U 1520/19) vom 30. März 2022 hat das OLG Nürnberg sich mit der Haftung eines Geschäftsführers für Compliance-Verstöße auseinandergesetzt Das OLG Nürnberg hat sich in seiner Entscheidung vom 30.03.2022 (Az. 12 U 1520/19) mit der Haftung eines Geschäftsführers für Compliance-Verstöße auseinandergesetzt. Dieses Urteil lässt sich problemlos auf die DS-GVO und das Datenschutzmanagement übertragen. Der Beklagte hatte es im vorliegenden Fall unterlassen, erforderliche Compliance-Strukturen zu schaffen, die zum einen ein rechtmäßiges und effektives Handeln gewährleisten und zum anderen die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft oder deren Mitarbeiter verhindern. Jede Gesellschaft verarbeitet in ihren Arbeitsprozessen und ihrer unternehmerischen Tätigkeit personenbezogene Daten von Kunden und Vertragspartnern, sodass die Einhaltung und Überwachung des Datenschutzes im...

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