Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich! Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde am 2. Juli 2023 mit den Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in nationales Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch als Whistleblower-Gesetz bekannt, soll Hinweisgeber vor Repressalien schützen, wenn sie schwerwiegende Verstöße gegen das öffentliche Auftragswesen, den Verbraucherschutz, den Datenschutz, den Umweltschutz, Steuerbetrug usw. melden. Die Meldung solcher Verstöße setzt die Verarbeitung nicht nur personenbezogener Daten des Hinweisgebers, sondern auch der Person voraus, die die Verstöße begangen hat (die "betroffene Person"). Da viele Bereiche dem Strafrecht unterliegen, bedeutet dies, dass auch Daten über die betroffene Person verarbeitet werden, die sich auf Straftaten beziehen. Infolgedessen muss eine Organisation, welche Daten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verarbeitet, auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen, um der DSGVO gerecht zu werden. Fazit: Es ist...
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