Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und wird in Art. 4 Nr. 1 definiert. Zu den personenbezogenen Daten zählen alle Daten, die eine Person direkt identifizierbar machen.
- Name
- Adresse
- E-Mail-Adresse (privat und geschäftlich bei z.B. m.muster@das-unternehmen.de)
- Telefonnummer
- Kontodaten/ Kreditkarteninformationen
- Geburtsdatum
- Nutzername (wenn er mit dem tatsächlichen Namen oder der Mail-Adresse verknüpft ist)
- IP-Adresse
Aber auch alle anderen personenbezogenen Daten, die eine indirekte Verknüpfung zu einer Person erlauben zählen zu den personenbezogenen Daten.
Einige Beispiele sind;
- Kfz-Kennzeichen
- Standortdaten
- Online-Kennung (Legitimations-ID)
- Fotos
- Video-Aufnahmen
- Gesundheitsdaten
Nicht zu den personenbezogenen Daten sind Informationen ohne Personenbezug. Der Datenschutz greift also nicht für Angaben über juristische Personen wie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten. Eine geschäftliche E-Mail Adressen wie z.B. info@ oder werkstatt@ sind keine personenbezogenen Daten.