Die DS-GVO, eine Herausforderung für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
Rechtsunsicherheit und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand sind für jeweils zwei Drittel der Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt fehlende Umsetzungshilfen, gut ein Drittel sieht fehlendes Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann, vor allem bei Kleinstunternehmen und Existenzgründer im Handel und Handwerk, nicht erwartet werden das sie über ausreichende Kenntnisse und Anforderungen der Vorschriften und Gesetze zur Implementierung einer Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK) und Datenschutzauditor (TÜV) biete ich für Freiberufler, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine und Non-Profit-Organisationen fachkündige und pragmatische Hilfe bei der Umsetzung der DS-GVO und weitere datenschutzrechtliche Vorgaben.
Meine Angebote zu Ihrer Unterstützung
(Stundensatz € 75,-)
(€ 550,-)
(Formal/ Inhaltliche Prüfung € 105,-/AV-vertrag)
(€ 65,-/Server und Website)
(Stundensatz € 75,-)
(Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzuhalten.
Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!
Keinen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, bedeutet viel Zeit und Arbeit bei der Umsetzung der Gesetze zu investieren. Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter und -auditor (TÜV) kann ich Sie beraten und durch meine Assistenz für Entlastung bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze sorgen, indem ich mich um die vielfältigen Pflichten, die sich aus der DS-GVO und sonstige Datenschutzgesetze ergeben, kümmere.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online,eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperte suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die nicht der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
(Geprüft werden bis zu 3 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)
(€ 550,-)
(Stundensatz € 75,-)€ 90,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Optional:
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst dann zur Pflicht, wenn 20 oder mehr Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei zählt nicht die Zahl der bereitgestellten Arbeitsplätze, sondern die der beschäftigte Personen (inkl. der interne betrieblicher Datenschutzbeauftragter).
Grundsätzlich sind dabei sämtliche Personen, unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status als Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten etc, die mit der automatisierte Verarbeitung beschäftigt sind, zu berücksichtigen.
Nach der DS-GVO Art. 37 ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unumgänglich wenn:
besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden.
oder
die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
(In beide Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch zu führen.)
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn ein Kleinunternehmen kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellen muss, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Über mich:
Neben einer modernen Denkweise verfüge ich über die notwendigen Qualifikationen, Fachkunde sowie Berufserfahrung in den Bereichen Datenschutz und IT-Security. Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK-Zertifiziert) und -auditor (TÜV-Zertifiziert) bin ich für Sie da und sorge gemeinsam mit Ihnen für Rechtssicherheit und DS-GVO Compliance!
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperten suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39) Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
(max. 2 Stunden/Monat)Darüber hinaus übernehme ich folgende Aufgaben/Tätigkeiten:
(Geprüft werden bis zu 3 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)€ 190,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Optional:
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Die DS-GVO und das BDSG – Herausforderungen, die Sie nicht alleine meistern müssen.
Rechtsunsicherheit und schwer abschätzbare Umsetzungskosten sind für zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt mangelnde Umsetzungsunterstützung und mehr als ein Drittel sieht den Mangel an Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann nicht erwartet werden, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Vorschriften und Gesetzen zur Umsetzung eines rechtskonformen Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Auditor (TÜV) biete ich Selbstständigen, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, professionelle und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO und das BDSG sowie weitere Datenschutzbestimmungen.
Einhaltung der DSGVO- und UAVG-Richtlinien
Mit dem Angebot „Basic-Plus-Service“ kann ich Ihnen die Sorgen um die dauerhafte Einhaltung der DS-GVO und des BDSG zum größten Teil abnehmen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie auf der Suche nach einem engagierten, sachkundigen und pragmatischen Experten im Bereich Datenschutz sind...
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39) Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
Darüber hinaus übernehme ich folgende Aufgaben/Tätigkeiten:
(Geprüft werden bis zu 5 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)€ 450,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Die DS-GVO und das BDSG – Herausforderungen, die Sie nicht alleine meistern müssen.
Rechtsunsicherheit und schwer abschätzbare Umsetzungskosten sind für zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt mangelnde Umsetzungsunterstützung und mehr als ein Drittel sieht den Mangel an Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann nicht erwartet werden, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Vorschriften und Gesetzen zur Umsetzung eines rechtskonformen Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Auditor (TÜV) biete ich Selbstständigen, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, professionelle und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO und das BDSG sowie weitere Datenschutzbestimmungen.
Einhaltung der DSGVO- und UAVG-Richtlinien
Mit dem Angebot „Full-Service“ kann ich Ihnen die Sorgen um die dauerhafte Einhaltung der DS-GVO und des BDSG komplett abnehmen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie auf der Suche nach einem engagierten, sachkundigen und pragmatischen Experten im Bereich Datenschutz sind...
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Mit meiner Hilfe und das Datenschutz-Management-System DPM-Online sind Sie, auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, fein raus!
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Vorschrift, die einheitlich und verbindlich in der ganzen Europäischen Union (EU) gilt. Die DS-GVO regelt, wie Unternehmer und Behörden mit personenbezogenen Daten ihrer Websitebesucher, Kunden und/oder Nutzer sowie Mitarbeiter umgehen sollen. Neben der DS-GVO gelten in Deutschland weitere Datenschutz-Gesetze wie z.B. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), welches am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist und weitestgehend an die sog. E-Privacy-Richtlinie angepasst wurde.
Unternehmer müssen nicht nur auf der Website dafür sorgen, dass Sie – etwa durch eine Datenschutzerklärung – DS-GVO-Konform sind. Genauso wichtig ist das unternehmensintern, durch datenschutzrechtlich korrekte Abläufe und Prozesse, die Verordnung eingehalten und dokumentiert wird. Unternehmer, die die DS-GVO ignorieren oder nur teilweise umsetzen, müssen sich auf hohe Bußgelder einstellen.
Die Umsetzung der DS-GVO bei Freiberufler, kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Organisationen sowie Vereine ist mit DPM-Online kein Hexenwerk.
Ihr Unternehmen ist sofort nach der Installation von das Datenschutz-Management-System DPM-Online auf Ihrem Webserver zu 75% DS-GVO-Konform!
Wer soll oder kann Sie bei den restlichen 25% unterstützen?
Oftmals sind die wenigen Bürokräfte bis über beide Ohren ausgelastet, die Geschäftsleitung hat erst recht keine Zeit, sich darum zu kümmern. Die Handwerksinnungen und Handelskammern bieten zwar viele wertvolle Hilfestellungen an, die Arbeit der praktischen Umsetzung aber bleibt. So wird Datenschutz in erster Linie als lästige Pflicht empfunden.
Deshalb mein Vorschlag
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und…
… überlassen Sie mir die lästige Pflicht!