Um keine rechtswidrige Datenfriedhöfe anzulegen, müssen Sie ab sofort die gespeicherten Daten zu den registrierten Impf- und Teststatus löschen.
Wer es noch nicht gemacht hat, sollte es spätestens jetzt tun den, Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat darauf hingewiesen das Sie in diesem Jahr (2022) unangekündigt Kontrollen in Unternehmen und Einrichtungen durchführen will.
Es geht hier also um die Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel. Für die Erfassung und Speicherung der Daten zur Impf- und Teststatus der Mitarbeiter gibt es, außer im Gesundheitsbereich, keine gesetzliche Grundlage mehr.
Obwohl bisher nur die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen Kontrollen in Unternehmen und Einrichtungen angekündigt haben, werden vermutlich alle Landesdatenschutzbehörden ein wachsames Auge auf diese Löschpflicht haben.
Ich empfehle die Löschung der Daten zu dokumentieren. Am einfachsten geht dieses, wenn Sie das Datenschutz Management System DPM-Online verwenden. In diesem System ist die Löschprozedur und -dokumentation bereits integriert.