Ohne Hilfe eines Datenschützers

DSGVO News

Können sie auf die Hilfe eines Datenschützers verzichten?

Die DS-GVO ist eigentlich nichts neues. Viele Vorschriften aus dem alten BDSG findet man auch in diese „neue“ Europäische Gesetzgebung.  Geändert hat sich in der neuen Verordnung vor allem die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen.

Insbesondere die Rechte der Nutzer werden durch neue Transparenz- und Informationspflichten der datenverarbeitenden Unternehmen gestärkt. Betroffene sollen leichter Zugang zu ihren Daten und der Information über deren Nutzung haben. Außerdem wird das bislang nur gerichtlich konstruierte „Recht auf Vergessenwerden“, also der Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten, nun in Gesetzesform gegossen.

Außerdem gilt die DS-GVO auch für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, wenn sich ihre Angebote sich aber an EU-Bürger wenden. Dies hat weitreichende Konsequenzen etwa für Unternehmen wie Facebook und Google mit Sitz in den USA.

Der Bußgeldrahmen bei Verstößen wurde erheblich erhöht und kann jetzt bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Und obwohl diese Verordnung eigentlich nicht viel neues mit sich bringt ist die DS-GVO für viele Unternehmer/innen wie die Büchse der Pandora. Oft hat man den Eindruck  das alles, was diese Verordnung gebracht hat, ist Verwirrung und Unsicherheit aufseiten der Unternehmen.

Datenschutzbeauftragten ab 20 Personen

Ausgerechnet vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung, auf Druck einige Parteien und Unternehmensvertreter, die anfängliche Verpflichtung um einen Datenschützer zu bestellen von 10 auf 20 Personen erhöht.

Klar ist dies erstmal ein Ersparnis für viele kleine und mittelständische Unternehmen, aber……

…. es ist zu befürchten das Unternehmen, die auf die Hilfe eines Datenschutzbeauftragten verzichten, sich wegen vermeidbarer Verstöße gegen den Datenschutz mit hohen Geldbußen konfrontiert sehen.

Das vermeintliche Ersparnis könnte so schnell zu einer „Milchmädchenrechnung“ werden.

Kein Grund zu verzweifeln!

Auch wenn mit der DS-GVO der Datenschutz nun eine Stellung vergleichbar mit dem Steuerrecht hat, gibt es kein Grund zu verzweifeln!

Auf Wunsch übernehme ich die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für eine bestimmte Zeit und gehe mit Ihnen die Aufgaben durch.

Schritt für Schritt.

Erstelle ich ein, auf Ihr Unternehmen ausgerichtetes, Datenschutzkonzept. Hiermit erlangene Sie die notwendige Sicherheit für den Umgang mit den persönlichen Daten von Ihren Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter. Im Hintergrund arbeite ich die entsprechenden Datenschutzerklärungen, Vertragsvorlagen, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die Dokumentation der technische und organisatorische Maßnahmen für Sie aus.

Durch meine Hilfe können Sie sich wieder mehr auf die Aufgaben konzentrieren, für die Sie als Unternehmer/in angetreten sind.

Sie brauchen oder wünschen sich Hilfe in der Umsetzung der DS-GVO in Ihrem Unternehmen?

Vereinbaren Sie ein Rückruftermin und Sprechen Sie mit mir!