Auch wenn Sie nach dem Gesetz keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, müssen Sie als Geschäftsführung natürlich die Einhaltung aller Datenschutzvorschriften gewährleisten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, freiwillig einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, um Schwierigkeiten vorzubeugen.