Um Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen umfassend zu beraten und Sie bei einer praxisnahen Umsetzung der komplexen Anforderungen der DS-GVO optimal zu unterstützen, können meine Leistungspakete an Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Informieren Sie sich jetzt über meine Datenschutz-Angebote!
(Stundensatz € 75,-)
(€ 550,-)
(Formal/ Inhaltliche Prüfung € 105,-/AV-vertrag)
(€ 65,-/Server und Website)
(Stundensatz € 75,-)
(Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig -Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Auch wenn Sie als Freiberufler, Alleinunternehmer oder nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen und personenbezogenen Daten;
- mit einer gewissen Regelmäßigkeit,
- mit einem potenziellen Risiko für die betroffene Person,
- eine besondere Kategorie,
verarbeiten, ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) einzuhalten.
Oftmals müssen Sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kein betrieblicher Datenschutzbeauftragten bestellen. Sie müssen aber die Datenschutzgesetze vollständig umsetzen!
Keinen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen, bedeutet viel Zeit und Arbeit bei der Umsetzung der Gesetze zu investieren. Als zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter und -auditor (TÜV) kann ich Sie beraten und durch meine Assistenz für Entlastung bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze sorgen, indem ich mich um die vielfältigen Pflichten, die sich aus der DS-GVO und sonstige Datenschutzgesetze ergeben, kümmere.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn Sie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online,eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperte suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die nicht der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
(Geprüft werden bis zu 3 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)
(€ 550,-)
(Stundensatz € 75,-)€ 90,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Optional:
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst dann zur Pflicht, wenn 20 oder mehr Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Hierbei zählt nicht die Zahl der bereitgestellten Arbeitsplätze, sondern die der beschäftigte Personen (inkl. der interne betrieblicher Datenschutzbeauftragter).
Grundsätzlich sind dabei sämtliche Personen, unabhängig von ihrem arbeitsrechtlichen Status als Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten etc, die mit der automatisierte Verarbeitung beschäftigt sind, zu berücksichtigen.
Nach der DS-GVO Art. 37 ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unumgänglich wenn:
besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden.
oder
die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
(In beide Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch zu führen.)
Dokumentations- und Nachweispflichten
Auch wenn ein Kleinunternehmen kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellen muss, ist eine DS-GVO konforme Dokumentation und praktische Umsetzung der Vorschriften Pflicht. Weil die Datenschutzgesetze sehr umfangreich, vollständig umgesetzt und dokumentiert werden müssen ist ein gut geordnetes Datenschutz-Management-System, wie das DPM-Online eine Grundvoraussetzung.
Dieses Management-System ist auch bei einer Betriebsprüfung der Datenschutzbehörden zu Einhaltung der Pflichten nach der DS-GVO sehr nützlich und vertrauenserweckend.
Über mich:
Neben einer modernen Denkweise verfüge ich über die notwendigen Qualifikationen, Fachkunde sowie Berufserfahrung in den Bereichen Datenschutz und IT-Security. Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK-Zertifiziert) und -auditor (TÜV-Zertifiziert) bin ich für Sie da und sorge gemeinsam mit Ihnen für Rechtssicherheit und DS-GVO Compliance!
Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe und Sie einen engagierten, fachkundigen und pragmatischen Datenschutzexperten suchen ....
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39) Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
(max. 2 Stunden/Monat)Darüber hinaus übernehme ich folgende Aufgaben/Tätigkeiten:
(Geprüft werden bis zu 3 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)€ 190,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Optional:
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(Unternehmensabhängig – Stundensatz € 75,-)
(€ 1.450,- )
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Die DS-GVO und das BDSG – Herausforderungen, die Sie nicht alleine meistern müssen.
Rechtsunsicherheit und schwer abschätzbare Umsetzungskosten sind für zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt mangelnde Umsetzungsunterstützung und mehr als ein Drittel sieht den Mangel an Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann nicht erwartet werden, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Vorschriften und Gesetzen zur Umsetzung eines rechtskonformen Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Auditor (TÜV) biete ich Selbstständigen, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, professionelle und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO und das BDSG sowie weitere Datenschutzbestimmungen.
Einhaltung der DSGVO- und UAVG-Richtlinien
Mit dem Angebot „Basic-Plus-Service“ kann ich Ihnen die Sorgen um die dauerhafte Einhaltung der DS-GVO und des BDSG zum größten Teil abnehmen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie auf der Suche nach einem engagierten, sachkundigen und pragmatischen Experten im Bereich Datenschutz sind...
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen die der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegen.
Falls Sie für Ihr Unternehmen oder Organisation noch keine Prüfung der Notwendigkeit zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgenommen haben, ist eine Prüfung zu empfehlen.
Meine Leistungen:
Verantwortlichkeiten aus der Bestellung (DS-GVO Art. 39) Vertragslaufzeit: 12 Monate – (Mindestlaufzeit) –
Darüber hinaus übernehme ich folgende Aufgaben/Tätigkeiten:
(Geprüft werden bis zu 5 AV-Verträge, jeden weiteren AV-Vertrag € 105,-)
(Stundensatz € 55,-)€ 450,-/Monat
Monatlich kündbar nach 12 Monate
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist Ihr Wunschkonfiguration nicht dabei, dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Die DS-GVO und das BDSG – Herausforderungen, die Sie nicht alleine meistern müssen.
Rechtsunsicherheit und schwer abschätzbare Umsetzungskosten sind für zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte beklagt mangelnde Umsetzungsunterstützung und mehr als ein Drittel sieht den Mangel an Fachpersonal als größte Herausforderung.
Von den Verantwortlichen kann nicht erwartet werden, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit den Vorschriften und Gesetzen zur Umsetzung eines rechtskonformen Datenschutzorganisation verfügen.
Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) und Auditor (TÜV) biete ich Selbstständigen, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, professionelle und pragmatische Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO und das BDSG sowie weitere Datenschutzbestimmungen.
Einhaltung der DSGVO- und UAVG-Richtlinien
Mit dem Angebot „Full-Service“ kann ich Ihnen die Sorgen um die dauerhafte Einhaltung der DS-GVO und des BDSG komplett abnehmen.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie auf der Suche nach einem engagierten, sachkundigen und pragmatischen Experten im Bereich Datenschutz sind...
dann sollten Sie jetzt nicht zögern und einen Rückrufanfrage senden.
Mit dem innovativen Datenschutz Management Software „DPM-Online“ können Sie die Datenschutz Dokumentation und Verwaltung Ihres Unternehmens entweder selbst in die Hand nehmen, oder zusätzlich einen externen Datenschutzspezialisten oder -beauftragten buchen.
In der Rolle des externen Datenschutzbeauftragten stehe ich als erster Ansprechpartner in Sachen Datenschutz zur Verfügung.
Mithilfe des Datenschutz Management Systems „DPM-Online“ haben Sie beispielsweise die Möglichkeit;
- Ihre Datenschutz-Dokumentation zentral zu organisieren und zu verwalten,
- das Verarbeitungsverzeichnis zu ergänzen und zu pflegen,
- Prozesse zu den Betroffenenanfragen zu steuern,
- Datenschutzschulung- und -sensibilisierungsmaßnahmen zu planen und zu dokumentieren,
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV-Verträge) und Joint Ventures zu verwalten,
- den Status Quo Ihrer Datenschutz-Compliance zu erfassen.
Hinweis:
Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.