Ich unterstütze Sie gerne!
Ein Ziel der Datenschutzberatung ist es, die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen, wie z.B. in der in der Kinder- und Jugendhilfe, weitere Gesetze wie das SGB X Beachtung finden, um so eine ganzheitliche Datenschutzberatung erzielen zu können.
Neben der Betreuung als externe Datenschutzbeauftragter, besteht auch die Möglichkeit mich mit einzelnen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Dies bietet sich etwa an, wenn Sie bereits einen betriebsinternen Datenschutzbeauftragten bestellt haben und mich zur Unterstützung heranziehen möchten.
Mit meiner Datenschutzberatung haben Sie die Möglichkeit, all meine Dienstleistungen rund um den Datenschutz auch unabhängig von einer Benennung zur externen Datenschutzbeauftragten zu nutzen.
Optimierte Prozesse durch nachhaltige Beratung
Viele Unternehmen nutzen zusätzlich die Möglichkeit der Unterstützung durch externe Experten. Da ein ausgebildete und zertifizierte Profi sehr viel schneller die datenschutzrelevanten Prozesse analysiert, bewährte Tools und unfangreiche Arbeitsmaterialien mitbringt und diese auch zeitsparend einzusetzen weiß, werden durch diese externe Unterstützung insbesondere die internen zeitlichen Ressourcen geschont.
Der innerbetrieblicher Datenschutzbeauftragter wird nachhaltig und langfristig von dieser Zusammenarbeit profitieren.
Meine Fachkunde, meine Erfahrungswerte und mein Netzwerk an Fachspezialisten (im Landkreis Rotenburg (Wümme), Stade, Hamburg und Bremen) sind eine wertvolle Unterstützung in der komplexen Datenschutz-Welt und können von Ihnen zusätzlich zu Ihrem betriebseigenen Know-how eingesetzt werden. Informieren Sie sich unter diesem Link über meine Beratungsleistungen.
Hinweis:
Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.