DS-GVO Compliance im Dienstleistungsgewerbe sowie für Freiberufler und Freelancer
Datenschutz ist auch im Dienstleistungsgewerbe sowie für Freiberufler und Freelancer von großer Bedeutung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt grundsätzlich für alle Arten von Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Größe oder Art der Tätigkeit. Hier sind einige spezifische Aspekte, die Dienstleister, Freiberufler und Freelancer im Zusammenhang mit Datenschutz beachten sollten:
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Dienstleister, Freiberufler und Freelancer verarbeiten oft personenbezogene Daten ihrer Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter. Dazu gehören Informationen wie Kontaktdaten, Zahlungsinformationen und möglicherweise auch sensible Daten, je nach Art der Dienstleistung. Die Verarbeitung dieser Daten muss den Vorschriften der DS-GVO entsprechen.
Informationspflichten:
Dienstleister, Freiberufler und Freelancer müssen betroffene Personen darüber informieren, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Dies kann in Form von Datenschutzerklärungen, -hinweisen oder schriftlichen Vereinbarungen geschehen, je nachdem, wie die Daten erhoben werden.
Einwilligung:
Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Einwilligung basiert, muss diese Einwilligung rechtmäßig eingeholt werden. Freiwilligkeit, Spezifität, Informiertheit und Eindeutigkeit der Einwilligung sind wichtige Faktoren. Dies gilt insbesondere, wenn sensible Daten verarbeitet werden.
Rechte betroffener Personen:
Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Dienstleister, Freiberufler und Freelancer müssen sicherstellen, dass sie diese Rechte respektieren und entsprechende Anfragen bearbeiten können.
Datensicherheit:
Angemessene Sicherheitsmaßnahmen müssen ergriffen werden, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Dies kann technische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Passwortschutz und Zugangskontrollen umfassen.
Auftragsverarbeitung:
Wenn Dienstleister oder Freelancer personenbezogene Daten an Dritte weitergeben oder von Dritten verarbeiten lassen, müssen Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden. Diese regeln die Verantwortlichkeiten und Sicherheitsvorkehrungen der beteiligten Parteien.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):
Wenn bestimmte Verarbeitungen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen bergen, könnte eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein. Dies ist besonders relevant, wenn neue Technologien oder Methoden eingesetzt werden.
Datenschutzbeauftragter:
Dienstleister und Freelancer sind möglicherweise nicht immer verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Es hängt von Faktoren wie der Art der Tätigkeit und der Menge der verarbeiteten Daten ab.
Es ist wichtig, dass Dienstleister, Freiberufler und Freelancer sich mit den Datenschutzbestimmungen vertraut machen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die DS-GVO einzuhalten. Datenschutz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Weg, das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten.
Wer kann bei Fragen zum Datenschutz helfen?
Als IHK geprüfter betrieblicher Datenschutzbeauftragter und zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV) unterstützte ich Sie bei alle Fragen zum Datenschutz und IT-Sicherheit auf Grundlage der DS-GVO und setze mit Ihnen gemeinsam Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen um.
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Nach einem persönlichen und telefonischen Erstgespräch erstelle ich ein auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmtes Angebot und Schritt-für-Schritt-Plan. Mit Hilfe dieses, mit Ihnen abgestimmtes Vorgehen, kann ich die Vorgaben der DS-GVO schnell und vollständig in Ihrem Unternehmen implementieren.
Schnell bedeutet dabei nicht, dass es mit einer Stunde Arbeit erledigt ist. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält 99 Artikel und 172 Erwägungsgründe. Es gibt also viel zu tun, aber weil wir alles Schritt für Schritt durchgehen, verpassen wir nichts.
Am Ende des Implementierungsprozesses steht Ihnen eine vollständige Datenschutz- Dokumentation zu Verfügung, mit der Sie nachweisen können, dass Ihr Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.
Ich implementiere zum Festpreis eine Datenschutzorganisation nach Vorgaben der DS-GVO und stelle mich ggf. für eine vorher vereinbarte Zeit als ihr externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Mein Angebot richtet sich vorallem, aber nicht nur, an kleine und mittelgroße Unternehmen in Niedersachsen, Hamburg und Bremen.
Hinweis:
Sobald eine Rechtsberatung erforderlich oder gewünscht wird, stelle ich in Absprache mit Ihnen ein Expertenteam zusammen.