Datenschutzbeauftragten – erst ab 20 Personen
Eine echte Entlastung für kleine Organisationen? Bislang waren Unternehmen und Vereine bei der ständig 10 Mitarbeitern mit der Verarbeitung von personenbezogener Daten beschäftigt waren, verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Mit der Unterzeichnung einer Gesetzesänderung ist diese Grenze jetzt auf 20 Personen festgelegt. Dies befreit Unternehmen, die weniger solche Mitarbeiter haben von einer oft zu unrecht kostspielig gefühlte Pflicht. Die Folge …. Da diese Unternehmen allerdings nicht von den Pflichten der DS-GVO befreit sind, müssen sich jetzt die Geschäftsführer persönlich tiefer in die Materie Datenschutz und die Verordnungen der DS-GVO einarbeiten. Mit einem Datenschutzbeauftragten hätten sie fachliche Unterstützung gehabt. Vielleicht unterliegen manche Unternehmern auch dem Irrglauben, dass die Landesdatenschutzbehörde nicht an eine Kontrolle dieser kleine Unternehmen und Vereine interessiert sind und...
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