Wie ernst das Thema Videoüberwachung in Niedersachsen genommen wird zeigt das Vorgehen des Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen .
Nach Überzeugung dieser Landesdatenschutzbehörde hat das Unternehmen Notebooksbilliger.de seine Mitarbeiter über mindestens 2 Jahre rechtswidrig per Video überwacht. Die Kameras hätten dabei Aufenthaltsbereiche, Lager, Verkaufsräume und Arbeitsplätze erfasst.
Notebooksbilliger.de beruft sich auf, das in ihren Augen, legitime Ziel Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nach zu verfolgen. Die Landesdatenschutzbehörde widerspricht dieses und findet das Verhalten von Notbooksbiller.de nicht verhältnismäßig.
Mit dem Bußgeldbescheid bestraft die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, das Unternehmen dafür das sie mit diesen intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen hat.
Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen
Unternehmer und Verantwortliche sollten das Vorgehen der Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen zum Anlass nehmen die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen überprüfen.
Videoüberwachung ist nicht das mildeste Mittel
Auch schon vor Inkrafttreten der DS-GVO war die Videoüberwachung laut das damalige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Die immer wieder vorgebrachte und angeblich abschreckende Wirkung der Videoüberwachung ist nicht das mildeste Mittel und berechtigt nicht den dauerhaften und anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten.